Wie kann die Sperrzeit verkürzt werden?

Wenn Ihre Fahrerlaubnis bereits erloschen ist und Sie den Führerschein besonders schnell zurückerhalten wollen, sollten Sie Kurse auswählen, die die Sperrzeit bis zu drei Monate verkürzen können. Je nach Bundesland werden unterschiedliche Maßnahmen anerkannt oder nicht.

Wenn die Fahrerlaubnis schon entzogen ist, kann es sinnvoll sein, einen Kurs auszuwählen, durch den auch die Sperrzeit verkürzt werden kann. Dabei gibt es je nach Bundesland erhebliche Unterschiede; nicht jede Maßnahme wird anerkannt. Über die regionalen Unterschiede kann der ADAC Vertragsanwalt informieren. Im Einzelfall ist eine Reduzierung um bis zu 3 Monate möglich.