Bei der MPU-Prüfung geht es um die charakterliche Eignung des Autofahrers: Die sogenannte Fahreignung. Im Gegensatz zur Fahrtüchtigkeit geht es nicht um ihre körperlich-geistigen Fähigkeiten ein Auto fahren zu können, sondern um Ihre Einstellung zum Autofahren. Die MPU wird immer angeordnet, wenn aufgrund einer Auffälligkeit Zweifel an der Fahreignung des Fahrers entstanden sind. Dies kann bei Verstößen bzgl. Alkohol, Drogen, Punkten oder Straftaten der Fall sein.
