MPU ist die Abkürzung für „medizinisch-psychologische Untersuchung“. Wenn die Führerscheinstelle anzweifelt, ob eine Person charakterlich oder körperlich ein Auto führen darf, kann der Führerschein entzogen werden. Die MPU wird erst in dem Moment angeordnet, wenn Sie den sogenannten „Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis“ stellen. Im Antwortschreiben erhalten Sie eine Frist, bis wann die erfolgreiche MPU vorliegen muss, damit Ihr Antrag Erfolg hat.
Bei rein körperlichen Zweifeln an der Fahrfähigkeit reicht in der Regel ein medizinisches oder fahrtechnischen Gutachten aus. Bei zu vielen Alkohol, Drogenmissbrauch, mehr als 8 Punkten oder Straftaten ist in der Regel ein MPU-Gutachten fällig.