Wann verjährt die MPU-Anordnung?

Da die MPU-Anordnung verjährt, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis verloren haben, müssen Sie nicht zwingend eine MPU durchführen, um den Führerschein zurückzuerhalten. Allerdings liegt die Verjährungszeit bei 15 Jahren. Bei jedem neuen Delikt beginnt die Zählung von vorne. Wenn Sie beispielsweise 2008 ein Delikt hatten, können Sie im Jahr 2023 den Führerschein neu beantragen. Ist im Jahr 2015 wieder ein neues Delikt erfolgt, müssen Sie bis 2030 warten. Wenn Sie dann den Führerschein neu beantragen, müssen Sie allerdings eine neue theoretische und praktische Führerscheinprüfung (inklusive Fahr- und Theoriestunden) ablegen, wobei leider wieder die damit verbundenen Kosten auf Sie zukommen.